Die fünf Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Je nach Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf unterschiedliche Leistungen und finanzielle Unterstützungen durch ihre Pflegekasse.
10.04.2026
Die fünf Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Je nach Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf unterschiedliche Leistungen und finanzielle Unterstützungen durch ihre Pflegekasse.
Der Weg zum Pflegegrad erfolgt in wenigen Schritten:
Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht, können Sie jederzeit eine Höherstufung Ihres Pflegegrades beantragen.
Der Ablauf ist ähnlich wie beim Erstantrag:
Bei Fragen rund um die Antragstellung oder die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht an der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst teilnehmen können.