Unser Auftrag ist die bedarfsgerechte und professionelle Versorgung älterer sowie kranker Menschen in unserem Einzugsgebiet. Dabei unterstützen wir Sie zuverlässig und individuell in Ihrer häuslichen Umgebung.
Benötigen Sie nach einem Unfall oder einer Operation medizinische Unterstützung zu Hause, übernehmen wir im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gerne Ihre Versorgung.
Auch wenn Sie aufgrund einer Erkrankung pflegerische Maßnahmen benötigen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Abrechnung der verordneten Leistungen übernehmen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Die Erstverordnung kann von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt für bis zu 14 Tage ausgestellt werden. Folgeverordnungen können – je nach medizinischer Notwendigkeit – auch für einen längeren Zeitraum, bis zu einem Jahr, verordnet werden.
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 und § 45b SGB XI in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach Ihrem individuellen Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Wir bieten pflegerische Unterstützung von einem wöchentlichen Einsatz bis hin zu zwei Einsätzen täglich in Ihrer häuslichen Umgebung an.
Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (24-Stunden-Pflege) können wir als ambulanter Pflegedienst nicht anbieten. Sollten Sie eine solche Betreuung benötigen, beraten wir Sie gerne oder empfehlen Ihnen spezialisierte Vermittlungsagenturen.