05.06.2026
Ein Pflegesicherungseinsatz, auch Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI genannt, ist verpflichtend, wenn eine pflegebedürftige Person einen Pflegegrad 2 oder höher hat, ausschließlich von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen zu Hause versorgt wird und Pflegegeld bezieht.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherstellung einer qualitativ guten häuslichen Pflege. Gleichzeitig erhalten pflegende Angehörige fachliche Beratung, praktische Tipps und Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege. Ziel ist es, die häusliche Versorgung langfristig zu sichern und die Pflegesituation zu erleichtern.
Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist in den Pflegegraden 2 bis 5 mindestens ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr verpflichtend.
Auch bei Pflegegrad 1 kann auf Wunsch ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden.
Beziehen Sie bereits Leistungen unserer Sozialstation im Rahmen der sogenannten Kombinationspflege, können Sie ebenfalls Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nutzen. Diese sind freiwillig und können bis zu zweimal jährlich erfolgen.
Unsere Pflegefachkräfte führen die Pflegesicherungseinsätze entweder im Rahmen ihrer regulären Pflegetouren oder während speziell geplanter Beratungstermine durch.
Benötigen Sie einen Pflegesicherungseinsatz oder möchten Sie einen Termin vereinbaren, wenden Sie sich gerne an unser Büro. Nach Ihrer Aufnahme in unser System erinnern wir Sie künftig rechtzeitig daran, wenn der nächste Beratungseinsatz ansteht.